Sperrmüll entsorgen:
Sperrmüll fällt bei Entrümpelungen, Wohnungsauflösungen und Büroentkernungen an. Es handelt sich im Normalfall um sperrige Güter, wie Sofas, Möbel, Schreibtische, Matratzen, Teppiche, Türen Büroeinrichtung. Wir entsorgen Ihren Sperrmüll in unserer eigenen Anlage. Hierfür sind wir als Vorbehandlungsanlage gemäß §6 GewAbfV zertifiziert und bieten Ihnen somit neben einer kostengünstigen auch eine rechtssichere Lösung. Sie können Ihren Sperrmüll wahlweise direkt bei uns anliefern, oder für die Abholung bequem unserer firmeneigenen Containerdienst in Anspruch nehmen.
Bezeichnung: Sperrmüll
AVV-Nr.: 20 03 07
Zu Sperrmüll zählt:
- bewegliche Einrichtungsgegenstände
- alle Möbel
- Polstermöbel
- Teppiche
- Matratzen
- Parkett
- Spielzeug
- Bücher, Kartons, Schallplatten
- Verpackungen
- Schränke
- Küche
- Töpfe und Geschirr
- Fahrräder
- Etc.
KEIN Sperrmüll ist:
- Essensreste & Küchenabfälle
- Styropor
- Polystyrol
- Mineralwolle
- Asbest
- Lacke
- Farben
- Öle
- Leuchtstoffröhren
- Kühlschränke
- Sperrmüll auf Brandereignissen
Bei Unsicherheit, ob einzelne Fraktionen in den Sperrmüllcontainer dürfen, oder gesondert entsorgt werden müssen, oder wie Sie bei größeren Mengen Kosten sparen können wenden Sie sich bitte an unser Beratungsteam, Wir unterstützen Sie gerne.
Oder nutzen Sie bequem unseren Onlineratgeber zum Thema Baustellenmischabfälle.